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Angriff auf Kollegen – fristlose Kündigung

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LAG Berlin-Brandenburg
Urteil vom 20.05.2010
Az: 25 Sa 130/10 und 25 Sa 137/10, 25 Sa 130/10, 25 Sa 137/10

I. Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Berufung des Klägers – das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 26.11.2009 – 4 Ca 830/09 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung.
Der am … 1963 geborene, für zwei Kinder unterhaltspflichtige Kläger war seit dem 15. September 1991 bei der Beklagten, einem Logistikunternehmen, bzw. deren Rechtsvorgängerin als Kommissionierer gegen eine monatliche Vergütung von durchschnittlich 1.896,96 EUR brutto beschäftigt. In der Lohnsteuerkarte des Klägers waren die Lohnsteuerklasse I und ein Kinderfreibetrag eingetragen.
Am 20. August 2009 legte der Kläger, als er wie üblich um kurz vor 17.00 Uhr zur Arbeit kam, seinen neuen Motorradhelm, einen Halbschalenhelm, in das obere Fach eines dafür vorgesehenen Containers. Wenig später gegen 17.00 Uhr erschien sein Kollege, Herr …., nahm den Motorradhelm des Klägers, legte ihn in das untere Fach, in dem sich bereits der Rucksack des Klägers und der eines anderen Mitarbeiters befanden, und verstaute seinen eigenen Rucksack im oberen Fach.
Gegen 18.30 Uhr befand sich Herr …. mit zwei weiteren Kollegen, Herrn ….und Herrn …., im Raucherraum. Der Kläger erschien mit seinem Motorradhelm, ging auf Herrn …. zu und schlug ihm mit dem Helm auf den Kopf. Dabei äußerte er sinngemäß, Herr …. habe seine Sachen nicht noch einmal anzufassen. Im weiteren Verlauf äußerte er weiter, auf seinem Helm seien nun …., Herr …. habe die Finger von seinem Privateigentum zu lassen. Zwischen dem Container und dem Raucherraum liegen etwa 60 bis 70 m.
Auf Anordnung des hinzugerufenen Leiters der Frischkommissionierung wurde Herr …. zur Untersuchung ins Krankenhaus gefahren. Laut dem Bericht des Durchgangsarztes von demselben Tag hatte Herr …….. eine druckschmerzhafte Beule am Hinterkopf und klagte über starke Kopfschmerzen. Weitere Symptome wurden nicht festgest[…]


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