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Rechtsanwälte Kotz GbR

Änderungskündigungen zur Personalkostenreduzierung

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Landesarbeitsgericht Köln
Az: 9 Sa 284/07
Urteil vom 17.07.2007

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 01.12.2006 AZ: – 3 Ca 2183/06 G – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von insgesamt 5 Änderungskündigungen vom 26. Juli 2006.

Der Kläger, geboren am 27. Februar 1964, verheiratet, 2 Kinder, ist bei der Beklagten seit dem 24. Oktober 1988 als Transporter in der Abteilung Tiefziehen im Dreischichtbetrieb beschäftigt. Seine monatliche Bruttovergütung einschließlich freiwilliger Zulagen und Prämie betrug zuletzt EUR 1.769,15.

Die Beklagte, deren Komplementärin die J K -B -GmbH aus B ist, entwickelt und stellt Kunststoffverpackungen her, insbesondere für Molkereiprodukte, Fertiggerichte, Eis, Süßwaren und Feinkost. In ihrem Betrieb in B waren zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs 271 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 196 Arbeiter und 75 Angestellte. Sie ist im Jahr 2001 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Der zum Zeitpunkt des Austritts geltende Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in der Fassung vom 1. Januar 1997 ist zum 31. Dezember 2004 ausgelaufen.

Unter dem 24. Juli 2006 erstellte die Beklagte einen Sanierungsplan, in dem es heißt, operativ seien bis auf das Kalenderjahr 2004 Verluste erzielt worden. Es seien jedes Jahr Erhaltungsinvestitionen in Höhe von etwa EUR 1,0 Millionen notwendig. Sie – die Beklagte – müsse Bankkredite in Höhe von EUR 9,0 bis 10,0 Millionen voll ausschöpfen. Sämtliche Forderungen seien an die Kreditinstitute abgetreten. Die gesamten Warenbestände seien an sie verpfändet. Das Betriebsgrundstück sei voll belastet. Da sie – die Beklagte – über keine weiteren Sicherheiten verfüge, erhalte sie keine weiteren Kredite. Den größten Anteil an den Kosten hätten die Materialkosten sowie die Personalkosten. Der Anteil der Material- einschließlich Energiekosten sei von 43,7 % im Jahr 1999 auf 53,3 % im Jahr 2005 angestiegen. Mit einem weiteren erheblichen Anstieg der Materialkosten und der Energiekosten sei in dem Geschäftsjahr 2006 auf 53,5 % und in den Geschäftsjahren 2007 und 2008 auf 54,7 % zu rechnen. Dabei habe sie eine Erhöhung der Stromkosten i[…]


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