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Änderungskündigung – Arbeitsverhältnis und vorsorgliche Änderungskündigung

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Arbeitsgericht Frankfurt/Main
Az.: 4 Ca 59/01
Urteil vom 31.07.2001

In dem Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main auf die mündliche Verhandlung vom 31. Juli 2001 für Recht erkannt:
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf DM 11.379,– festgesetzt.

Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten vorsorglich ausgesprochenen Änderungskündigung.
Der am … geborene Kläger, welcher verheiratet und drei Personen zum Unterhalt verpflichtet ist, war seit dem 23.12.1973 als Überführungsfahrer im Chauffeurdienst bei der … beschäftigt. Es fand ein Teilbetriebsübergang auf die … statt, in dessen Verlauf der Kläger Arbeitnehmer der … wurde. Der Kläger ist schwerbehindert. Er verdiente zuletzt monatlich DM 3.793,– brutto.
Mit Schreiben vom 22.12.2000 teilte die Beklagte dem Kläger, nachdem sie die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle eingeholt hatte, u. a. folgendes mit (vgl. Bl. 10 d. A.):
„Sehr geehrter Herr …,
hiermit kündigen wir vorsorglich für den Fall, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Unternehmen besteht, dieses Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist. Dies ist nach unserer Berechnung der 31.01.2001, so dass ein etwaiges Arbeitsverhältnis mit uns in der bisherigen Form mit Ablauf des 31.01.2001 sein Ende finden würde.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen ab dem 01.02.2001 eine Beschäftigung als Fahrer im Chauffeurdienst ohne Personenbeförderung ausschließlich für Überführungsfahrten … sowie einem Arbeitsort in Frankfurt an.“
Der Kläger hat dieses Angebot der Beklagten unter Vorbehalt angenommen.
Mit am 03.01.2000 bei Gericht eingegangener Klageschrift hat sich der Kläger gegen die Änderungskündigung gewandt und den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht.
Der Kläger behauptet, er sei zuletzt bei der Beklagten als Überführungsfahrer im Chauffeurdienst beschäftigt g[…]


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