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Abfindung im Zugewinnausgleich als Anfangsvermögen

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Bundesgerichtshof
Az.: XII ZR 197-98
Urteil vom 15. 11. 2000
Vorinstanzen: OLG Hamm; AG Brilon

Leitsätze:
Zur Berücksichtigung einer einem Ehegatten in einem „qualifizierten Interessenausgleich“ für den Verlust seines Arbeitsplatzes infolge Betriebsstillegung zugesagten Abfindung in seinem für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Anfangsvermögen, wenn der Interessenausgleich vor der Eheschließung, der Sozialplan, der die Abfindung im Einzelnen regelt, jedoch erst nach dem Stichtag vereinbart wird.
Normen:§ 1374 BGB; §§ 111, 112 BetrVG

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 15. November 2000 für Recht erkannt:
Die Revision der Antragsgegnerin gegen das Urteil des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Mai 1998 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Tatbestand: Der im Jahre 1940 geborene Antragsteller und die im Jahre 1962 geborene Antragsgegnerin schlossen am 25. März 1995 die Ehe. Im Frühjahr 1996 trennten sie sich. Die Antragsgegnerin zog im April 1996 in ein Frauenhaus. Am 23. Dezember 1996 wurde ihr der Scheidungsantrag des Antragstellers zugestellt.
Im Verlauf des Scheidungsverfahrens erhob die Antragsgegnerin einen Anspruch auf Zugewinnausgleich und trug dazu vor: Der Antragsteller habe über ein Anfangsvermögen in Höhe von 24. 361, 35 DM und ein Endvermögen in Höhe von 59. 060, 50 DM verfügt, während sie, die Antragsgegnerin, kein Endvermögen besessen habe. Danach ergebe sich ein Zugewinn des Antragstellers von 34. 699, 15 DM, von dem ihr als Ausgleich ein Anteil in Höhe von 17. 349, 58 DM zustehe. Der Antragsteller bestritt, einen ausgleichspflichtigen Zugewinn erworben zu haben; zu seinem – im übrigen von der Antragsgegnerin zutreffend angegebenen – Anfangsvermögen sei nämlich eine Abfindung in Höhe von 84. 598, 40 DM brutto hinzuzurechnen, die er wegen des Verlustes seines Arbeitsplatzes von seinem Arbeitgeber erhalten habe.
Der Antragsteller war bis zum 30. Jun[…]


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