nach RVG:
1. Allgemein:
Sofern der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen vertritt (z.B. Eheleute, eine ungeteilte Erbengemeinschaft, eine BGB-Gesellschaft, nicht eingetragene Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften, GmbH & Co. KG´s sowie Architekten, die gemeinsam ein Büro führen), so erhöht sich gem. Nr. 1008 VV RVG die Verfahrens- und Geschäftsgebühr um den Faktor 0,3, bzw. bei Beitragsrahmengebühren um 30 %, wobei die Erhöhungen den Faktor 2,0 jedoch nicht übersteigen dürfen.
2. Beispiele in tabellarischer Form in €:
Beispiel 1:
Vertretung von Eheleuten im gerichtlichen Verfahren mit mündlicher Verhandlung und Abschluss eines Vergleiches.
Streitwert
bis
1.200 €
Streitwert
bis
2.000 €
Streitwert
bis
4.000 €
Streitwert
bis
6.000 €
Verfahrensgebühr:
110,50
172,90
318,50
439,40
Erhöhung Nr. 1008 VV (2 Auftraggeber = 0,3):
25,50
39,90
73,50
101,40
Terminsgebühr:
102,00
[…]