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Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

geändert durch die CCBE-Vollversammlung am 28. November 1998 in Lyon

Inhaltsverzeichnis

1. Vorspruch

1.1. Der Rechtsanwalt in der Gesellschaft

1.2. Gegenstand des Berufsrechtes

1.3. Ziel und Zweck der Europäischen Berufsregeln

1.4. Persönlicher Anwendungsbereich

1.5. Sachlicher Anwendungsbereich

1.6. Definitionen

2. Allgemeine Grundsätze

2.1. Unabhängigkeit

2.2. Vertrauen und Würde

2.3. Berufsgeheimnis

2.4. Achtung des Berufsrechtes anderer Anwaltschaften

2.5. Unvereinbare Tätigkeiten

2.6. Persönliche Werbung

2.7. Interesse der Mandanten

3. Das Verhalten gegenüber den Mandanten

3.1. Beginn und Ende des Mandats

3.2. Interessenkonflikt

3.3. Quota-litis-Vereinbarung

3.4. Honorarabrechnung

3.5. Vorschuss auf Honorar und Kosten

3.6. Honorarteilung mit anderen Personen als Anwälten

3.7. Prozess- und Beratungskostenhilfe

3.8. Mandantengelder

3.9. Berufshaftpflichtversicherung

4. Das Verhalten gegenüber den Gerichten

4.1. Auf die Prozesstätigkeit anwendbares Berufsrecht

4.2. Wahrung der Chancengleichheit im Prozess

4.3. Achtung des Gerichtes

4.4. Mitteilung falscher oder irreführender Tatsachen

4.5. Anwendung auf Schiedsrichter und Personen mit ähnlichen Aufgaben

5. Das Verhalten gegenüber den Kollegen

5.1. Kollegialität

5.2. Zusammenarbeit von Anwälten aus verschiedenen Mitgliedsstaaten

5.3. Korrespondenz unter Rechtsanwälten

5.4. Vermittlungshonorar

5.5. Umgehung des Gegenanwalts

5.6. Anwaltswechsel

5.7. Haftung für Honorarforderungen unter Kollegen

5.8. Ausbildung junger Anwälte

5.9. Streitschlichtung zwischen Kollegen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten

1. Vorspruch

1.1. Der Rechtsanwalt in der Gesellschaft

In einer auf die Achtung des Rechtes gegründeten Gesellschaft hat der Rechtsanwalt eine besonders wichtige Funktion. Seine Aufgabe beschränkt sich nicht auf die gewissenhafte Ausführung eines Auftrages im Rahmen des Gesetzes. Der Rechtsanwalt ist in einem Rechtsstaat sowohl für die Justiz als auch für den Rechtsuchenden, dessen Rechte und Freiheiten er zu wahren hat, unentbehrlich; der Rechtsanwalt ist nicht nur der Vertreter, sondern auch der Berater seines Mandanten.

Bei der Ausführung seines Auftrages unterliegt der Rechtsanwalt zahlreichen gesetzlichen und berufsrechtlichen Pflichten, die zum Teil zueinander in Widerspruch zu stehen scheinen. Es handelt sich dabei um Pflichten gegenüber

– dem Mandanten.

– Gerichten un[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/eg.htm

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