Allgemeine Einführung:
Verfasser: Dr. Christian Kotz
(Alle Angaben ohne Gewähr)
1. Allgemein:
In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht fallen die gleichen Gebühren an wie in einem bürgerlichen Rechtsstreit.
Als Besonderheit ist in arbeitgerichtlichen Verfahren zu beachten, dass dem streitigen Verfahren vor der Kammer des Arbeitsgerichts in I. Instanz stets eine Güteverhandlung vorausgehen muss.
Der Gegenstandswert einer arbeitsgerichtlichen Angelegenheit wird aus 3 Bruttomonatsverdiensten gebildet.
2. Tabellarische Übersicht über die Anwaltsgebühren:
Die tabellarische Übersicht zeigt die Anwalts- und Gerichtskosten durch zwei Instanzen, mit Ihrem Anwalt, einem Zeugen und Beendigung des Rechtsstreits durch Urteil bzw. durch Vergleich auf. Anhand der unterschiedlichen Streitwerte können Sie sich einen Überblick über die möglichen Kosten machen, die Ihnen entstehen können. Beachten Sie bitte noch, das in den Beispielen davon ausgegangen wird, das die I. Instanz vor dem Arbeitsgericht Siegen stattfindet und die II. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm (hier entstehen daher mehr Fahrtkosten und ein höheres Abwesenheitsgeld).
a. Ein guter Rat vorweg:
Im Arbeitsgerichtsprozess ist es besonders wichtig eine Rechtsschutzversicherung zu haben, aufgrund der Tatsache, dass jede Partei in erster Instanz ihre Anwaltskosten selbst trägt. Diese können erhebliche Summen erreichen, wie Ihnen die nachfolgende tabellarische Übersicht verdeutlicht.
Bei einem Gegenstandswert von 5.000 € (= 3 Bruttomonatsverdienste) können bis zu 3 Rechtsanwaltsgebühren zu netto 391,30 € (= 1,3 Verfahrensgebühr), 361,20 € (= 1,2 Terminsgebühr) und 301,00 € (= 1,0 Einigungsgebühr) entstehen. Inklusive der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Summe von 1.253,67 €. Hierzu kommen noch Kopiekosten und weitere Auslagen, so dass Sie letztendlich sicherlich mit 1.500,00 € rechnen müs[…]