Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Probefahrt mit potentiellem Fahrzeugkäufer und Geschwindigkeitsüberschreitung

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Fahrzeugverkäufer muss sich nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweigs vor einer Probefahrt den Namen und die Anschrift eines ihm bislang unbekannten Kaufinteressenten notieren, selbst dann, wenn er als Beifahrer an der Probefahrt teilnimmt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Braunschweig muss ein Fahrzeugverkäufer von der Überlassung seines Fahrzeugs an einen potentiellen Fahrzeugkäufer sogar absehen, wenn die Identität des Fahrers nicht hinreichend geklärt ist. Wird während der Probefahrt von dem unbekannten Kaufinteressenten eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen und kann der Kaufinteressent später nicht ermittelt werden, so kann dem Fahrzeugverkäufer bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden (VG Braunschweig, Urteil vom 17.07.2012, Az:6 A89/12).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv