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Zwei Autofahrten unter Cannabiseinfluss innerhalb von 4 Jahren rechtfertigen noch nicht die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde mit der Begründung, dass der Führerscheininhaber zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen Fahrzeug nicht trennen kann (VG Darmstadt, Beschluss vom 12.06.2012, Az:2 L473/12DA).[…]
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