Häufig hört man die Aussage, dass für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen für geschlossene Kaufverträge mit Unternehmern besteht. Ein solches generelles Widerrufsrecht für alle Verträge gibt es nicht für Verbraucher.
Das gesetzliche Widerrufsrecht stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass einmal geschlossene Verträge für beide Vertragsparteien grundsätzlich einzuhalten sind. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für Verbraucher unter anderem bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen (über Telefon, Fax, eCommerce, Internet, Email), Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen, im Fall von verbundenen Geschäften, Ratenlieferungs-verträgen, bei Fernunterrichtsverträgen sowie bei Versicherungsverträgen. Ein Verbraucher ist an einen geschlossenen Vertrag nicht mehr gebunden, wenn er diesen fristgerecht widerrufen hat. Der Wider[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 3 Ws 94/07 Urteil vom 02.04.2007 Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwalt M.F. in W. werden auf das hinzuverbundene Verfahren Landgericht Wuppertal 25 KLs 14/06 V erstreckt. Gründe I. In dem Verfahren Landgericht Wuppertal 25 KLs 13/06 V (vormals 22 KLs 30/06 […]