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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall

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Häufig erleidet man bei einem Bemessung eines Schmerzensgeldanspruches müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Darunter fallen beispielsweise die Schwere der Verletzung und die damit verbundenen Schmerzen, die Art und die Dauer der ärztlichen Behandlung (z.B. häufige Arztbesuche bei mehreren Fachärzten), der Heilungsverlauf, die Länge der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit und eventuell bestehende Folge- und Spätschäden. Eine schleppende Regulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers wirkt sich ebenfalls schmerzensgelderhöhend aus. Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall hängt auch von den durch den Verkehrsunfall verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ab. Besondere Gewichtung liegt bei der Schmerzensgeldbemessung zudem bei den Dauerfolgen der Verletzungen (OLG München, Az: 10 U 3928/09, Urteil vom 13.08.2010).
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes benutzen die Kfz-Haftpflichtversicherungen sowie die Gerichte in der Regel sog. „Schmerzensgeldtabellen“. In diesen sind bereits ergangene Urteile, nebst unfallbedingten Verletzungen und zugesprochenen Schmerzensgeldbeträgen zusammengefasst. Die Schmerzensgeldtabellen dienen jedoch nur als Anhaltspunkt für die Bemessung des Schmerzensgeldes. In der nachfolgenden Tabelle sind exemplarisch einige Beispiele aufgeführt:

Verletzungen:
Krankheitsverlauf:
Betrag:

Muskelprellung am Oberarm mit Schwellung
4 Tage zu 50 % arbeitsunfähig
350€


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